Unsere Vorgehensweise bei der Forderungsbetreibung / Inkasso:
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Nach Erhalt der offenen Rechnung(en) versenden wir ein anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner, mittels welchem die offene Forderung samt Zinsen, Mahnkosten und Kosten unseres Einschreitens einfordert wird.
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Bezahlt der Schuldner nach Erhalt der Mahnung, entstehen für den Mandanten in der Regel keine Kosten.
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Ist nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch keine Zahlung erfolgt, so teilen wir der Mandantschaft unsere Einschätzung über die Erfolgsaussichten weiterer Eintreibungsschritte mit.
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Besteht Aussicht darauf die Forderung einbringlich zu machen, können wir gegebenenfalls Klage einbringen und – soweit nötig – nach Abschluss des Verfahrens vollstrecken.